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BFH, 25.09.1990 - III B 75/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76
Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf …
Auszug aus BFH, 25.09.1990 - III B 75/90
NV: Nach Ablehnung des Antrags auf Prozeßkostenhilfe und nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, damit das nicht in der gemäß Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG vorgeschriebene Form eingelegte Rechtsmittel durch eine postulationsfähige Person für die Zukunft wirksam nachgeholt wird, nicht mehr in Betracht kommen (vgl. BFH-Beschluß vom 7.2.1977 IV B 62/76).